Dicht und sicher: Gebläseatemschutz-Helme im Klinikum

Futuristisch sehen sie aus, die neuen Gebläsesatemschutz-Helme, die das Klinikum Landsberg nun für alle Mitarbeiter im Einsatz hat, die in den infektiösen Bereichen arbeiten. Der Gebläseatemschutz ist eine hochwirksame Schutzmaßnahme, die nun besonders wichtig ist, vor dem erwarteten Anstieg der Patientenzahlen und Infektionen mit den Coronavirus-Varianten.

Die Anschaffung dieser speziellen Schutzausrüstung wurde nach einer Gefährdungsbeurteilung durch die Abteilung Arbeitsschutz des Klinikums (Hr. Ulke und Hr. Dr. Berger, Betriebsarzt) veranlasst.

Die ersten Testläufe brachten das erwünschte Ergebnis: die Mitarbeiter berichten begeistert vom Einsatz des Gebläseatemschutzes. Der Tragekomfort wird als sehr angenehm empfunden, die Sicht ist sehr gut. Besonders wichtig: Die Mitarbeiter sind (und fühlen sich) weitaus besser geschützt. Deswegen, so berichtet Klinikum-Vorstand Marco Woedl, werden noch mindestens 30 weitere dieser Gebläseatemschutz-Helme erworben. „Der Schutz der Mitarbeiter und Patienten hat höchste Priorität“, so Woedl.

Und was ist nun der Unterschied zwischen den gewöhnlichen FFP2-Masken und dem Gebläseatemschutz?

„Theoretisch, technisch und abhängig vom eingesetzten Filter besteht kein Unterschied in der Filterleistung zwischen FFP2-Maske und Gebläseatemschutz (kurz GAS). In der Praxis ist der Unterschied aber gravierend“, sagt Dr. Berger dazu.

Denn in der Praxis biete der GAS nahezu 100% Schutz, während die FFP2 Maske oft keinen ausreichenden Schutz bietet. Ursache dafür ist laut Dr. Berger die Anwendung: „Während man sich bei der FFP-Maske bemühen muss, um keinen Fehler zu machen, müsste man sich beim GAS bemühen, um einen Fehler zu machen: Die Masken des GAS sind ein vollständiger Gesichts- bzw. Kopfschutz, bei der FFP2-Maske müssen zusätzlich Visier und Haube (korrekt) aufgezogen werden.“

Der GAS werde automatisch korrekt und dicht aufgesetzt, der Luftstrom von innen nach außen stelle sicher, dass keine Aerosole eindringen können, selbst Barthaar störe nicht den Dichtsitz, und auch bei Bewegung bleibt der Gebläseatemschutz dicht, so Berger weiter.

Für einen korrekten Dichtsitz der FFP2-Maske müssen indes diverse Voraussetzungen erfüllt sein: Die Größe und Form der Maske muss zum Gesicht passen, der Druck durch die Gummibänder muss ausreichend stark sein, es darf kein Bart getragen werden, die Maske muss korrekt anmodelliert werden, das Gesicht darf sich möglichst nicht bewegen etc.

Durch den fehlenden Atemwegswiderstand und den angenehmen kühlenden Luftzug wird der GAS von den Mitarbeitern gerne getragen, die Mitarbeiter sind leistungsfähiger, so Dr. Berger.

Weitere Vorzüge des Gebläseatemschutzes sind:

  • Der Patient sieht ein Gesicht, statt eine vermummte Person
  • Es besteht kein Atemwegswiderstand, dadurch keine körperliche Erschöpfung und keine Tragezeitbegrenzung
  • Falls erforderlich, kann die Filterleistung durch Einsatz stärkerer Filter jederzeit erhöht werden, ohne den Träger stärker zu beeinträchtigen