Zimmer und Verpflegung im Klinikum Landsberg am Lech

Gut entspannen, gut schlafen, gut essen  – gut genesen

Unser Anspruch ist es, die Zeit im Klinikum so angenehm wie möglich für Sie gestalten. Dazu sollen auch die freundliche Atmosphäre in den Zimmern und eine sorgfältig zusammengestellte Verpflegung beitragen. Unsere individuelle Fürsorge ist Ihnen sicher – egal ob Sie in der regulären Station oder im Wahlleistungsbereich untergebracht sind.

Im Regelleistungsbereich können wir Zweibett- und Vierbettzimmer anbieten. Die Betten sind teilweise durch eine Wand getrennt, so dass die Privatsphäre gewahrt bleibt. Im Vierbettzimmer teilen sich jeweils zwei Patienten ein Bad (Dusche und WC). Jedes Patientenbett ist mit einer modernen Schwestern-Ruf-Anlage aus­gestattet. Diese ermöglicht Ihnen die bequeme Bedienung verschiedener Funktionen. Ausführliche Bedienungshinweise erteilt gerne das Stationsteam, das Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung steht.

Zu Ihrer Unterhaltung sind an jedem Patientenbett ein Fernsehgerät und ein Telefon installiert. Unser modernes Telefon- und Fernsehsystem steht Ihnen zu folgenden Tagesgebühren zur Verfügung:

  • Telefon (1,50 €/Tag)
    Hierin enthalten ist eine Flatrate für das deutsche Festnetz und alle deutschen Handynetze – gesperrt sind Sonderrufnummern
  • TV (1,50 €/Tag)
    Die TV-Geräte sind nur auf eine geringe Lautstärke programmiert, um gegenseitige Ruhestörungen zu vermeiden. Wir empfehlen deshalb die Geräte mit Kopfhörer zu nutzen; hierzu sind alle Standardkopfhörer mit 3,5-mm-Klinkenstecker geeignet. Einen entsprechenden Kopfhörer können Sie in der Patientenaufnahme oder in der Cafeteria für 1 € erwerben.

Beide Angebote sind getrennt voneinander buchbar.

Die Telefon- und TV-Gebühren-Abrechnung erfolgt mittels Chipkarte, die Sie in der Patientenaufnahme (EG) erhalten. Die Karte aufladen und später abrechnen können Sie ganz bequem am Automaten, der sich im Eingangsbereich befindet.
Nicht vergessen: Bei Ihrer Entlassung sollten Sie Ihr möglicherweise noch bestehendes Kartenguthaben abrechnen – es verfällt sonst automatisch 4 Wochen nach Entlassung.