Ärztliche Maßnahmen bedürfen stets der Einwilligung des Patienten. Das gilt auch für ärztliche Entscheidungen am Lebensende.

Viele Menschen lehnen eine Lebensverlängerung "um jeden Preis" in bestimmten Situationen für sich ab.

Eine Broschüre zum Thema Vorsorgeverfügung kann beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz heruntergeladen werden.

Um sicher zu sein, dass die eigenen persönlichen Wünsche im Ernstfall beachtet werden, empfiehlt sich die Erstellung einer PATIENTENVERFÜGUNG. Darin wird individuell festgelegt, in welchen konkreten Krankheitssituationen keine Maßnahmen zur Lebensverlängerung gewünscht werden. Vorteilhaft ist es, die Patientenverfügung vorab mit einem Arzt zu besprechen und sie mit einer Vollmacht zu verknüpfen. Dabei muss der Inhalt der Verfügungen der bevollmächtigten Person bekannt sein.

Link zur Patientenverfügung (Bayerisches Staatsmin. der Justiz)

Kontakt im Klinikum: Sabine Rittner
Tel 08191/333-1229